Segel- und Motorbootführerscheine im Küstenbereich Drucken


WSK WE2.H2012_056

Im Küstenbereich können Sie die folgenden Sportbootführerscheine erwerben, abhängig ob Sie die Seeschifffahrtstraße (Hoheitsgewässer der BRD - 3 Meilen-Zone) oder das Küstenmeer (12 Meilen) befahren wollen. Diese Befähigungsnachweise werden international anerkannt.





Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (SBF See) Motorboot Führerschein

ist ein amtlicher Befähigungsnachweis, der gesetzlich vorgeschrieben wird für Sportboote unter Maschine, ab 11,03 kW (15 PS), auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 Meilen-Zone). Der SBF See wird zum Führen und Chartern von Sportbooten benötigt.

Für alle weiteren Führerscheine (SKS, SSS, SHS) wird dieser Befähigungsnachweis vorausgesetzt.

Sportküstenschifferschein (SKS)

Um nach dem SBF mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen weitere Kenntnisse und Erfahrungen in seemännischen und navigatorischen Bereichen zu erlangen, ist diese Ausbildung für eine sichere Schiffsführung zu empfehlen. Diesen Führerschein kann man unter Motor oder unter Motor und Segeln erwerben. Für das Segeln wird als Basis ein Binnensegelschein empfohlen oder außreichende, aktive Erfahrung im Yachtsegeln. Die notwendigen 300 Seemeilen, die vor der praktischen Prüfung mit einer Yacht in Küstengewässer, z.B. Nord-oder Ostsee und Mittelmeer, gefahren werden müssen, dienen Versicherern und Vercharterern als Erfahrungsnachweis. In der Regel kann man ohne diesen Befähigungnachweis kein Sportboot, ob Segel- bzw. Motoryacht, chartern.


BARK SeeSKS_2017

 

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