Ausbildung im Hochseebereich |
Im Hochseebereich kann der Sportseeschiffer weitere Befähigungsnachweise erwerben, abhängig vom Geltungsbereich. Vorgeschrieben ist der Sportseeschiffer – bzw. der Sporthochseeschifferschein zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, und Tradtitionschiffen von 15 m bis 25 m in der Küstenfahrt und kleinen Fahrt. |