Funkkurse Drucken

Nach den gesetzlichen Vorgaben muss seit dem 01.08.2010 der Schiffsführer bzw. Schiffsführerin das entsprechende Funkzeugnis besitzen. Für die Sportschifffahrt sind entsprechend ihren Abdeckungsbereichen folgende Funkzeugnisse vorgeschrieben, wenn ein Funkgerät an Bord ist:

UKW - Sprechfunkzeugnis (UBI)

Der Betrieb einer Schiffsfunkstelle für UKW im Binnenbereich ist nur Inhabern des UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) gestattet. SRC und LRC beinhaltet nicht das UKW - Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk.

Short Range Certificate (SRC)

Es berechtigt zur Bedienung einer Seefunkstelle für UKW mit DSC-Controller (digitalem Selektivruf) und dem GMDSS (Global Maritim Distress and Safety System) für UKW (Reichweite bis 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

Long Range Certifikate (LRC)

Es berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes einer Seefunkstelle mit Ultrakurz -, Grenz -, Kurzwelle, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS weltweit auf "Hoher See".

Das UBI kann in Verbindung mit dem SRC oder LRC gebucht werden. Die Prüfung kann dann für zwei Zeugnisse (SRC bzw. LRC und UBI) an einem Prüfungstermin abgelegt werden.

 

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