Ausbildungs- und Prüfungsinhalte SSS Drucken

Die Prüfungen zum Sportseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission, die von der Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der Sportseeschifferschein-Verordnung abgenommen.

Die Prüfung zum Erwerb des Sportseeschifferscheins soll zeigen, ob der Bewerber ausreichende Kenntnisse der maßgebenden schifffahrtsrechtlichen Vorschriften und die erforderlichen navigatorischen und seemännisch-technischen Kenntnisse zur sicheren Führung einer Yacht in den Küstengewässern hat und zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist.

Die Prüfung zum Erwerb des Sportseeschifferscheins besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung. Beide Teilprüfungen sind, Theorie in 24 Monate und zusammen mit der Praxis, innerhalb von 36 Monate abzulegen. Es sind umfangreiche Kenntnisse nachzuweisen.

  

theoretische Prüfung 

Die Theorieprüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den vier Prüfungsfächern:

Prüfungsfach Bearbeitungszeit
Navigation                               120 Minuten
Seemannschaft 45 Minuten
Schifffahrtsrecht 60 Minuten
Wetterkunde 45 Minuten

 

Für den Prüfungsteil "Navigation" werden benötigt:

  • Übungsseekarte BA2656 Ü, Stand 2005,
  • SSS/SHS-Begleitheft (Stand 2005, 2010 oder 2015) mit Formelsammlung, Tidenkurven, nautische Tafeln,
  • die Karte 1 / INT 1 (Zeichen, Abkürzungen und Begriffe in Seekarten,
  • Kursdreiecke, Zirkel, Belistifte usw. und
  • ein nicht programmierbarer Taschenrechner

Für den Prüfungsteil "Schifffahrtsrecht":

  • Radarplotscheibe, Zirkel und Kursdreiecke
Dür die Prüfungsfächer Seemannschaft und Wetterkunde werden keine besonderen Hilfsmittel benötigt.

 

praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden.
Im Einzelnen werden gefordert:

Mit Antriebsmaschine und unter Segel

  • Rettungsmanöver
    Bootsführung während eines Rettungsmanövers (mit auf den Einzelfall bezogener Begründung der Crew-Einteilung, Wahl des Manövers und Planung der Bergung),
    Die prüfungsyacht muss zu Beginn des Rettungsmanövers ausschließlich unter Segel fahren.

  • Notfallmanagement
    Organisation und Führung der Crew in einer vorgegebenen Notfallsituation (Feuer, Wassereinbruch, Krankheit eines oder mehrerer Crewmitglieder, Auflaufen, Not-Schleppen, Ruderbruch, Mastbruch, großer Schaden am rigg mit auf den Einzelfall bezogener Begründung der einzelnen Maßnahmen)

  • Handhabung der Yacht
    Bootsführung auf See (mit auf den Einzelfall bezogener Begründung der Crew-Einteilung, Wahl der einzelnen Manöver und Erläuterungen zur Verkehrssituation)
    Bootsführung im Hafen (mit auf den einzelfall bezogener Begründung der Crew-Einteilung, Wahl der einzelnen Manöver und Erläuterungen zur Verkehrssituation)

  • Technik an Bord
    Maschine, Gasanlage, Elektrik, Elektronik (Kontrolle, Einsatz, Fehlerquellen, Reparatur)

  • Navigation
    Papierseekarte/Nautische Literatur
    Auswahl, Korrektur, Handhabung, Organisation, Bestimmung des Schiffsortes und Überprüfung der Ergebnisse mit einem unabhängigen Navigationsverfahren
    ECS
    Bedienung, Korrektur, Fehlerquellen, Routenplanung, Kontrollpeilung usw.
    Radar
    Bedienung, Lagebilderstellung, Fehlerquellen, Positionsbestimmung, Interpretation usw.

  • Wetterkunde
    Beurteilen der Wetterlage und Wetterentwicklung am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung, Ablesen der Wetterinstrumente und Auswerten der Daten

 

Alle Aufgaben müssen im ersten Versuch mit ausreihendem Ergebnis absolviert werden.
Wird der Sportseeschifferschein nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver unter Segel nicht geprüft.

 

>>> zum Theoriekurs

>>> zum Praxiskurs 

 

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